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   LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01   

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https://dejure.org/2001,15282
LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01 (https://dejure.org/2001,15282)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2001 - L 1 P 3/01 (https://dejure.org/2001,15282)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - L 1 P 3/01 (https://dejure.org/2001,15282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Pflegegeld nach der Pflegestufe I; Vorliegen eines instabilen Diabetes mellitus Typ 1 bei einem Schüler; Feststellung der Pflegebedürftigkeit; Bindungswirkung des Grades der Schwerbehinderung und des Vermerkes der Hilflosigkeit auf dem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01
    Nach dem Urteil des BSG vom 19.02.1998 (B 3 P 3/97 R) hat der Kläger vorgetragen, im Gegensatz zu dem vom BSG entschiedenen Fall handele es sich beim ihm wegen der äußert schwer einstellbaren Stoffwechsellage nicht um eine "normale diabetische Erkrankung".

    Mit Urteil vom 11.01.2001 hat das Sozialgericht die Klage unter Heranziehung der Maßstäbe des BSG im Urteil vom 19.02.1998 (B 3 P 3/97 R) abgewiesen.

    Die Berufung will insbesondere anderen Hilfebedarf des Klägers einbezogen haben und wendet sich gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abgrenzung des Pflegebedarfs bei an Diabetes mellitus erkrankten Personen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 und 3; BSG Urteil vom 17.06.1999, B 3 P 10/98).

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95

    Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01
    In der Rechtsprechung ist bereits entschieden, daß hinsichtlich der "Vitalfunktionen" nicht mehr auf die noch zum alten Recht (§ 57 SGB V) ergangene Entscheidung vom 17.04.1996 (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) abzustellen ist.
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01
    Ein allgemeiner Aufsichts- und Kontrollbedarf zur Vermeidung einer möglichen Gefährdung ist als Pflegebedarf nicht berücksichtigungsfähig (vgl. zum Aufsichtsbedarf wegen Unterzuckerung insbesondere BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 P 17/97, allgemein: BSG Urteil vom 26.11.1998 - B 3 P 13/97).
  • BSG, 16.12.1999 - B 3 P 5/98 R

    Grundpflege in der Pflegeversicherung, Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01
    Sie können, müssen aber nicht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme erfolgen und erfüllen die genannten Kriterien daher nicht (BSG, Urteil vom 16.12.1999 - B 3 P 5/98).
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R

    Pflegeversicherung - Bemessung - Pflegebedarf - geistig Behinderter -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01
    Ein allgemeiner Aufsichts- und Kontrollbedarf zur Vermeidung einer möglichen Gefährdung ist als Pflegebedarf nicht berücksichtigungsfähig (vgl. zum Aufsichtsbedarf wegen Unterzuckerung insbesondere BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 P 17/97, allgemein: BSG Urteil vom 26.11.1998 - B 3 P 13/97).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01
    Das Spritzen von Insulin ist zu weit vom natürlichen Vorgang des Essens entfernt, um noch unter "Aufnahme der Nahrung" subsumiert zu werden, es handelt sich vielmehr um eine selbständige Maßnahme der Behandlungspflege ohne Bezug zu einer der Verrichtungen des Katalogs in § 14 Abs. 4 SGB XI. Auch aus dem Urteil des 10. Senats des BSG vom 27.08.1998 (B 10 KR 4/97) ergibt sich keine rechtliche Abweichung.
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R

    Pflegebedarf geistig Behinderter in der Pflegeversicherung bei der Durchführung

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01
    Maßgebend ist insofern, ob eine Aufsicht die Pflegeperson örtlich und zeitlich so bindet, daß daneben andere Dinge zu tun keine Gelegenheit verbleibt (BSG, Urteil vom 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R).
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01
    Die Voraussetzungen für die Feststellung des Grad der Behinderung und auch die Feststellung von Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechts (§ 33b EStG) weichen von den Voraussetzungen ab, die in §§ 14, 15 SGB XI für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen aufgestellt worden sind (BSG, Urteil vom 26.11.1996 - B 3 P 20/97 R).
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegeaufwand - Zeitaufwand - Mukoviszidose Kind -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01
    Wenngleich nicht täglich notwendige Verrichtungen jedenfalls bei der Ermittlung des insgesamt anfallenden Hilfebedarfs zu berücksichtigen sind, so zeigt doch das Abstellen in § 15 Abs. 3 SGB XI auf den wöchentlichen Tagesdurchschnitt, daß nur solche Hilfe in die Zeiterfassung eingestellt werden können, die regelmäßig wenigstens einmal pro Woche auf Dauer (d.h. mindestens sechs Monate) anfallen (BSG, Urteile vom 29.04.1999, P 3 P 7/98 und B 3 P 12/98 R).
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01
    Wenngleich nicht täglich notwendige Verrichtungen jedenfalls bei der Ermittlung des insgesamt anfallenden Hilfebedarfs zu berücksichtigen sind, so zeigt doch das Abstellen in § 15 Abs. 3 SGB XI auf den wöchentlichen Tagesdurchschnitt, daß nur solche Hilfe in die Zeiterfassung eingestellt werden können, die regelmäßig wenigstens einmal pro Woche auf Dauer (d.h. mindestens sechs Monate) anfallen (BSG, Urteile vom 29.04.1999, P 3 P 7/98 und B 3 P 12/98 R).
  • BSG, 17.06.1999 - B 3 P 10/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe I - Hilfebedarf - mindestens zwei Verrichtungen

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